Prüfung Führung und Betrieb Informatik nach Integration des Lösungszentrums - Zentrale Ausgleichsstelle
Prüfauftrag: 14504
Die Zentrale Ausgleichsstelle (ZAS) ist für das reibungslose Funktionieren aller Sozialversicherungen der ersten Säule (AHV, IV und EO) von grundlegender Bedeutung. Sie weist zwei Besonderheiten auf: Erstens ist sie kein unabhängiges Bundesamt, sondern eine Abteilung der Eidgenössischen Finanzverwaltung (EFV); hierarchisch ist sie deren Direktion unterstellt. Zweitens wurde sie im März 2012 vom Bundesrat ermächtigt - in Abweichung von der Bundesinformatikverordnung - einen Teil ihrer Informatikdienste zu reintegrieren. Dies war mit der Schaffung der neuen Abteilung Unternehmensgovernance und Informationstechnologie (GETI) verbunden, die 70 Angestellte umfasst.
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