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Publikationen Allgemeine Verwaltung

Prüfung Vollzug beim Ruhegehalt für Magistratspersonen - Bundeskanzlei, Bundesgericht

Prüfauftrag: 21541

Das Bundesgesetz über Besoldung und berufliche Vorsorge der Magistratspersonen und die entsprechende Verordnung regeln die Bezüge während und nach der Amtszeit der Magistratspersonen des Bundes. Als solche gelten die Mitglieder des Bundesrates, die Bundeskanzlerin oder der Bundeskanzler sowie die Bundesrichterinnen und Bundesrichter.

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