Wirtschaftlichkeitsprüfung Auslagerung der Leistungsabrechnung von Honorarempfängern des Bundes
Prüfauftrag: 15463
Pro Jahr vergibt die Bundesverwaltung externe Dienstleistungsaufträge im Umfang von 30 bis 40 Millionen Franken an rund 5800 unselbstständig erwerbende Personen, den sogenannten Honorarempfängern (HE). Verschiedene Gründe – Rechtsunsicherheiten hinsichtlich der Sozialversicherungen, Prozessrisiken, Reputationsschäden für den Bund, Risiken bei den Zugriffsberechtigungen, Informatikdefizite sowie erwartete Kostenvorteile – veranlassten den Bund, die Saläradministration von HE der Bundesverwaltung per 2012 an einen externen Leistungserbringer auszulagern. Gemäss dem Eidgenössischen Personalamt (EPA) spielten Wirtschaftlichkeitsüberlegungen dabei allerdings eine untergeordnete Rolle.
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