Weil die Schweiz. Nationalbank nicht dem Aufsichtsbereich der Eidg. Finanzkontrolle untersteht, erteilte die Bundespräsidentin am 19. Dezember 2011 den Auftrag, die Banktransaktionen des Präsidenten der Schweiz. Nationalbank nicht der Eidg. Finanzkontrolle, sondern ihrem Direktor, Kurt Grüter, und Vizedirektor, Michel Huissoud, ad personam. Anfangs Januar 2012 wurden sie mit weiteren Abklärungen beauftragt. Sie kamen zum Schluss, dass Ph. M. Hildebrand nicht gegen das bankinterne Reglement verstossen hat. Die beiden Berichte wurden im Januar 2012 auf www.admin.ch veröffentlicht. Im Zusammenhang mit der Untersuchung der GPK, welche ihren Untersuchungsbericht im März 2013 fertiggestellt hat, hat sich die EFK entschieden, die Berichte auch auf der eigenen Website zu publizieren.