Prüfung Wirtschaftlichkeit der Überwachung des Fernmeldeverkehrs bei Strafverfahren - Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement
Prüfauftrag: 17649
Zur Aufklärung von Straftaten können die Strafverfolgungsbehörden (Polizei, Staatsanwaltschaften) sowie der Nachrichtendienst des Bundes verschiedene Massnahmen zur Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (FMÜ) anordnen. Der Dienst Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr (Dienst ÜPF) fungiert dabei als Schnittstelle zwischen Strafverfolgungsbehörden und Fernmeldedienstanbietern (sogenannte Mitwirkungspflichtige, MWP). Der Dienst wird teilweise durch Gebühren der Strafverfolgungsbehörden finanziert.
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