Sie sind hier:

PublikationenJustiz & Polizei

Prüfung Datenzuverlässigkeit des Handelsregisters - Bundesamt für Justiz

Prüfauftrag: 16615

Am 1. Januar 2017 waren über 611 000 Unternehmen in einem der 28 kantonalen Handelsregister eingetragen. Jede natürliche oder juristische Person mit einer Geschäftstätigkeit in der Schweiz ist verpflichtet, sich ins Handelsregister eintragen zu lassen, wenn sie die Voraussetzungen erfüllt. Auf nationaler Ebene führt das Eidgenössische Amt für das Handelsregister (EHRA) das elektronische Zentralregister des Handelsregisters (Zefix) und übt die Oberaufsicht über die einschlägige Tätigkeit der Kantone aus. Es verfügt über zwölf Vollzeitstellen, um diese Aufgabe zu erfüllen.

Seitennavigation