Prüfung Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung - Bundesamt für Sozialversicherungen
Prüfauftrag: 14394
Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) hat beim Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV), Ressort Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung, im November und Dezember 2014 eine angemeldete Revision durchgeführt, dies gestützt auf die Artikel 6 und 8 des Bundesgesetzes über die Eidgenössische Finanzkontrolle. Die Prüfung ist durch drei Gespräche mit kantonalen Behörden im September 2015 ergänzt worden.
- Details