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Jahresprogramm 2011 der Eidgenössischen Finanzkontrolle
Der Bundesrat hat das Jahresprogramm 2011 der Eidg. Finanzkontrolle zur Kenntnis genommen. Das Programm beinhaltet Prüfungen und Evaluationen in der Bundesverwaltung, bei Bundesbetrieben sowie bei halbstaatlichen und internationalen Organisationen.
Als unabhängiges Finanzaufsichtsorgan des Bundes prüft die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK), ob die Verwaltung die Bundesmittel gesetzeskonform, sparsam und wirksam einsetzt. Sie unterstützt damit das Parlament in seiner Oberaufsicht und den Bundesrat in seiner Aufsicht über die Verwaltung. Gemäss Finanzkontrollgesetz legt die EFK ihr Jahresprogramm selbständig fest und bringt es der Finanzdelegation der eidgenössischen Räte und dem Bundesrat zur Kenntnis.
Rund ein Drittel der Prüfkapazitäten der EFK wird durch Pflichtprüfungen beansprucht. So führt die EFK verschiedene Abschlussprüfungen beim Bund, den Sozialversicherungen, im ETH-Bereich sowie bei angeschlossenen und internationalen Organisationen durch. Gegen zwei Drittel der Ressourcen werden für die Finanzaufsicht eingesetzt. Die Finanzaufsicht zieht zusätzlich zur Ordnungs- und Rechtmässigkeit auch Aspekte der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit mit ein. Die EFK stützt sich bei der Auswahl der Prüfobjekte auf eine Risikoanalyse. Sie wird unter anderem Infrastruktur- und Informatikprojekte in den verschiedenen Aufgabenbereichen sowie Subventionen und Beschaffungen von Gütern und Dienstleistungen prüfen. Die EFK prüft nicht nur das Ausgabengebaren, sondern auch die Bundeseinnahmen. Im Fokus stehen Steuererleichterungen und die Qualität der Daten des Ressourcen- und Lastenausgleichs.
Neben Einzelprüfungen wird die EFK verschiedene departementsübergreifende Analysen sowie Evaluationen durchführen. An Querschnittsprüfungen sind unter anderem die Kontrolle der Werkleistungen im Baubereich, die Ergebnisse der Reorganisation der Beschaffungsstellen sowie die Stellenentwicklung und Vergütungen bei den dezentralen Einheiten des Bundes geplant. In Arbeit sind beziehungsweise abgeschlossen werden unter anderem die Evaluation über die berufliche Integration von Menschen mit Behinderung in der Bundesverwaltung, die Prüfung der Ermittlung und Nutzung der landwirtschaftlichen Einkommen sowie die wirtschaftlichen Stabilisierungsmassnahmen des Bundes. Weitere Evaluationen betreffen die freiwillige AHV/IV-Versicherung für Schweizer im Ausland, der Einsatz von Simulatoren in der Armee, die Erziehungsmassnahmen für Kinder und Jugendliche im Rahmen des stationären Massnahmenvollzugs sowie die Finanzierung von Terminals im Güterverkehr. Neu in die Planung aufgenommen wurden die Nachhaltigkeit von Projekten der Entwicklungszusammenarbeit sowie die Bewirtschaftung der Brachen der SBB.
Further details:
Kurt Grüter, Director of the SFAO, Tel. 031 323 10 01- Details