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Die Eidg. Finanzkontrolle veröffentlicht ihren Jahresbericht 2008
Die Finanzdelegation der eidg. Räte und der Bundesrat haben den Jahresbericht 2008 der Eidg. Finanzkontrolle zur Kenntnis genommen. Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben bildeten insbesondere der neue Finanzausgleich, Betrieb und Investitionen im Bereich Schienen- und Strassenverkehr, die Risikoanalyse des Bundes sowie die Wirksamkeit der internen Finanzinspektorate Prüfungsschwerpunkte.
Die Eidg. Finanzkontrolle (EFK) ist das oberste Finanzaufsichtsorgan des Bundes und informiert jährlich die Finanzdelegation der eidg. Räte und den Bundesrat über den Umfang und die Schwerpunkte ihrer Revisionstätigkeit sowie über wichtige Feststellungen. Die Prüftätigkeit der EFK unterstützt das Parlament in seiner Oberaufsicht und den Bundesrat in seiner Aufsicht über die Verwaltung. Die EFK interveniert auf allen Stufen des Budgetvollzugs. Der vorliegende Geschäftsbericht vermittelt einen Überblick über die Prüftätigkeit und deren Ergebnisse im abgelaufenen Jahr und ist auf der Website www.efk.admin.ch veröffentlicht. Auch die Evaluationsberichte und die Berichte über departementsübergreifende Querschnittsprüfungen sind auf dieser Website aufgeschaltet. So können beispielsweise die Feststellungen und Empfehlungen der EFK zu MeteoSchweiz, SBB Cargo, den Rüstungsbeschaffungen im Ausland oder zur Vermeidung von Berechnungsfehlern im Finanzausgleich im Detail nachgelesen werden.
Aufgrund der zahlreichen Prüfungen kann die EFK feststellen, dass die Bundesverwaltung im Grossen und Ganzen professionell und sorgfältig arbeitet. Mit ihren Feststellungen und Empfehlungen vermittelt sie der Verwaltung Hinweise auf vorhandenes Optimierungspotenzial. So musste die EFK in ihren Prüfungen immer wieder feststellen, dass die Bestimmungen des Beschaffungsrechts nicht eingehalten werden oder Lücken im internen Kontrollsystem bestehen. Mit dem neuen Rechnungsmodell konnten allerdings erhebliche Verbesserungen in diesem Bereich erzielt werden. Die Amtsleitungen sind verstärkt für Fragen der Kontrolle sensibilisiert worden und gleichzeitig verfügen sie über Instrumente zur Erfassung der Risiken.
Neben der Finanzaufsicht übt die EFK verschiedene Mandate für Abschlussprüfungen aus. Zum ersten Mal wurde die Staatsrechnung des Bundes nach den Grundsätzen des neuen Rechnungsmodells geprüft. Die EFK konnte feststellen, dass die neue Rechnungslegung gut umgesetzt worden ist und die Abschlussdokumentationen im „neuen Kleid“ im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen stehen. Die EFK ist zudem Revisionsstelle bei den Sozialwerken des Bundes, von verschiedenen Anstalten und Stiftungen sowie internationalen Organisationen.
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