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Specialists' text Vollzug der neuen Vorschriften über «Transparenz bei der Politikfinanzierung» (Art. 76b ff. nBPR): die Eidgenössische Finanzkontrolle als «zuständige Stelle» im Sinne von Art. 76g nBPR?
Das Rechtsgutachten soll die Frage klären, ob der Bundesrat in der Verordnung über die Transparenz bei der Politikfinanzierung (VPofi) die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) als zuständige Stelle im Sinne von Art. 76g nBPR bestimmen darf, selbst wenn die EFK die Übernahme dieser Zuständigkeit ablehnt (u. a. weil sie ihre Unabhängigkeit und Glaubwürdigkeit gefährdet sieht).
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