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Umweltnormen und -standards im Nationalstrassenbau

Die Eidg. Finanzkontrolle hat die Normen und Standards im Nationalstrassenbau am Beispiel der Wildtierpassagen untersucht und empfohlen, die Umweltnormen und -standards zu vereinheitlichen, für die Benutzer zu inventarisieren und deren Verbindlichkeit zu definieren.

Umweltschutzanliegen spielen beim Bau von Nationalstrassen eine zunehmend wichtige Rolle. Die Eidg. Finanzkontrolle (EFK) hat die Umweltnormen und -standards analysiert, wobei sie sich auf die Wildtierpassagen - einen nach ihrer Auffassung beispielhaften Bereich - beschränkte. Nebst der Analyse von Dokumenten und ausführlichen Interviews untersuchte sie 14 Bauwerke. Vervollständigt wurde die Evaluation durch einen Vergleich mit Österreich und Frankreich.

Die EFK stellte fest, dass es für die Projektleiter nicht einfach ist, sich in den vielfältigen Richtlinien, Normen und Standards zurechtzufinden. Auch ist nicht genau erkennbar, welche Vorschriften verbindlich sind und bei welchen es sich bloss um Empfehlungen handelt. Das Fehlen von Standards bis 2001 war die Ursache zahlreicher Konflikte. In Frankreich und Österreich ist die Ausgangslage transparenter und die Aufgaben zwischen Verkehrs- und Umweltministerium sind klarer aufgeteilt. Die Richtlinie des UVEK für Wildtierpassagen aus dem Jahre 2001 brachte eindeutig Fortschritte. Sie wirkt sich positiv auf laufende Projekte aus. So wurden einige Bauvorhaben redimensioniert. Die Breite der Wildtierüberführungen erreicht höchstens noch 50 Meter und seit 2001 hat es keine Konflikte über Breite und Standort mehr gegeben.

Da kein vollständiges Inventar über die bisher errichteten Wildtierpassagen vorhanden ist, besteht das Risiko, dass die Bauwerke nicht unterhalten werden. Nicht unterhaltene Passagen werden häufig weniger genutzt und erreichen dann ihr Ziel nicht. In Österreich ist das Monitoring des Zustandes der Wildtierpassagen in die periodische Kontrolle der Kunstbauten integriert.

Die EFK schätzt, dass zwischen 1986 und 2006 auf dem Nationalstrassennetz 33 Grosstierpassagen erstellt wurden. Drei dieser Bauwerke haben für sich allein genommen 192 Millionen Franken gekostet und weitere 22 Projekte 79 Millionen Franken. Die Durchschnittskosten der 14 untersuchten Grosstierpassagen betragen 3,5 Millionen Franken.

Mängel stellte die EFK auch bei den Leitstrukturen fest, welche die Zugänglichkeit einer Passage für die Tiere erleichtern. Probleme ergeben sich, weil sich die Passagen häufig ausserhalb des Nationalstrassenperimeters auf privatem Grund befinden. Die EFK ist der Ansicht, dass - wo dies noch nicht geschehen ist - die Wildtierkorridore in die Raumplanung zu integrieren sind.

Die EFK ist der Auffassung, dass die Veränderungen mit dem neuen Finanzausgleich eine einmalige Chance zur Verbesserung der Abläufe und zur Klärung der Kompetenzen bieten. Sie macht verschiedene Empfehlungen, unter anderem für die Vereinheitlichung der Umweltstandards, die Schaffung eines vollständigen Inventars der geltenden Normen und Standards, die Klärung der Verbindlichkeit. Diese Empfehlungen haben auch für andere Umweltbereiche ihre Gültigkeit. Ferner sollte geprüft werden, inwiefern die Richtlinie des UVEK über die Wildtierpassagen als Muster im Hinblick auf die Aus- oder Überarbeitung anderer Standards dienen könnte.

Press release (German)

Further details:

Kurt Grüter, Director of the SFAO, Tel. 031 323 10 01
Laurent Crémieux, Department Evaluations, Tel. 031 323 11 12

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