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Kosten und Auswirkungen des reduzierten Steuersatzes für Lebensmittel
Die Eidg. Finanzkontrolle prüfte die Wirksamkeit des reduzierten Mehrwertsteuersatzes für Lebensmittel. Sie kommt zum Schluss, dass das Verhältnis von Kosten und Nutzen reduzierter Steuersätze schlecht ist. Politisch ungewollte Belastungswirkungen der Mehrwertsteuer sollten nicht über reduzierte Steuersätze ausgeglichen werden, sondern über andere wirksamere Instrumente. Die mit einem einheitlichen Steuersatz verbundenen Mehrbelastungen für einkommensschwache Haushalte können wirtschaftlicher über zusätzliche Prämienverbilligungen für die obligatorische Krankenversicherung kompensiert werden.
Die steuerliche Vergünstigung für ausgewählte Lebensmittel hat der Bundesrat 1941 im Rahmen der Warenumsatzsteuer eingeführt, als die Ausgaben für Nahrungsmittel über 35 Prozent der Haushaltsausgaben betrugen und kinderreiche Grossfamilien üblich waren. Diese Vergünstigung wurde in Form eines reduzierten Satzes mit dem Übergang zur Mehrwertsteuer weitergeführt. Heute gibt der durchschnittliche Haushalt noch acht Prozent seiner Ausgaben für Lebensmittel aus. Die Umverteilungswirkung des reduzierten Steuersatzes wird dadurch wesentlich geschmälert. Gleichzeitig verursachen die verschiedenen Steuersätze zahlreiche Abgrenzungsprobleme, was zu Einnahmenausfällen führt und den Aufwand für die Steuerverwaltung und die Steuerpflichtigen erhöht. Die EFK schätzt die Einnahmenausfälle auf jährlich 45 Millionen Franken, den zusätzlichen Aufwand für die Steuerverwaltung auf 8 bis 13 Millionen Franken und die administrativen Mehrkosten für die Unternehmen auf 58 Millionen Franken. Zudem hängt die Weitergabe des Steuervorteils von den Unternehmen an die Konsumenten von den Angebots- und Nachfrageverhältnissen ab. Verschiedene Fallbeispiele zeigen, dass die tieferen Sätze nur teilweise über die Endpreise an die Verbraucher weitergegeben werden.
Im Vergleich zu diesen hohen Kosten verursachen gezielte Zahlungen an einkommensschwache Haushalte im Rahmen der individuellen Prämienverbilligung im Bereich der Krankenversicherung zusätzliche Administrationskosten von lediglich drei Millionen Franken. Gleichzeitig besteht bei diesen Zahlungen die Problematik der Weitergabe an die Begünstigten nicht. Weder die Kantone noch die Krankenversicherer haben die Möglichkeit, die Prämienverbilligung für sich zu behalten. Dass dieses Instrument nicht für den Ausgleich ungewollter Belastungswirkungen eingesetzt wird, erklärt sich die Eidg. Finanzkontrolle damit, dass die Prämienverbilligungen erst 1996 eingeführt wurden. Vor 1996 gab es auf Bundesebene kein einfach einzusetzendes Instrument, mit dem die unerwünschten Belastungswirkungen hätten kompensiert werden können.
Die Eidg. Finanzkontrolle empfiehlt, politisch unerwünschte Belastungswirkungen der Mehrwertsteuer nicht länger mit reduzierten Sätzen für Lebensmittel auszugleichen, sondern die individuellen Prämienverbilligungen einzusetzen.
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Armin Vuillemin, Deputy Director of the SFAO, Tel. 031 323 10 02Emmanuel Sangra, Head of the Competence Center Evaluations, Tel. 031 324 94 93
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