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Die Konjunkturmassnahmen des Bundes 2008 - 2010: Evaluation der Konzeption und Umsetzung der Stabilisierungsmassnahmen

Die Umsetzung der Stabilisierungsmassnahmen des Bundes weist eine durchzogene Bilanz auf. Zwar wurde das Programm insgesamt zügig und zielstrebig konzipiert, aber vor allem Einsprachen und langwierige Bewilligungsverfahren bei Bauprojekten führten zu konjunkturpolitisch unerwünschten Verzögerungen. Die Analyse der Eidg. Finanzkontrolle bestätigte erneut, dass der Bundeshaushalt nur wenige Investitionsmöglichkeiten enthält, die sich als Konjunkturstützungsmassnahmen eignen.

Auf die in den Jahren 2007 und 2008 einsetzende globale Finanz- und Wirtschaftskrise reagierten zahlreiche Länder mit umfangreichen Konjunkturprogrammen. Zur Dämpfung der rezessiven Wirkungen ergriff auch die Schweiz verschiedene konjunkturwirksame Massnahmen. Die Eidg. Finanzkontrolle (EFK) hat die Konzeption und die Umsetzung der Massnahmen des Bundes untersucht.

Die Konzipierung der Stabilisierungsmassnahmen auf Stufe Bund erfolgte rasch und auf breiter Basis, auch wurde eine Koordination mit den Kantonen und Gemeinden zu Beginn der Krisenintervention angestrebt. Gemäss den Analysen der EFK weist die Umsetzung der Stabilisierungsmassnahmen hingegen eine durchzogene Bilanz auf. Die beiden ersten Stufen vom November 2008 und Februar 2009 umfassten mehrheitlich bereits geplante und vorgezogene Mehrausgaben von 1,1 Milliarden Franken. Die erste Stufe mit der Aufhebung der Kreditsperre und verschiedenen, vorwiegend bundeseigenen Bauprojekten konnte rasch umgesetzt werden. Von der zweiten Stufe mit mehrheitlich grösseren Bauprojekten im Infrastrukturbereich konnten nur rund 60 Prozent der geplanten Mittel im Rezessionsjahr 2009 eingesetzt werden. Gründe für Verzögerungen waren Einsprachen und langwierige Baubewilligungsverfahren. Erschwerend hinzu kam, dass sich die Baubranche nie in einer Rezession befand. Innerhalb der dritten Stufe mit einem geplanten Mitteleinsatz von 0,9 Milliarden Franken konnten neben der vorgezogenen Rückerstattung der CO2-Abgabe lediglich Massnahmen der Innovationsförderung und im Exportbereich konjunkturpolitisch wunschgemäss realisiert werden. Die Arbeitsmarktmassnahmen hingegen erwiesen sich nachträglich als unnötig und die bewilligten Mittel wurden daher kaum beansprucht. Von den insgesamt bewilligten zusätzlichen Mitteln des Bundes im Umfange von 2,1 Milliarden Franken wurden bis Ende 2011 1,7 Milliarden Franken verpflichtet, wobei im Rezessionsjahr 2009 lediglich Impulse von knapp 0,9 Milliarden Franken oder 0,17 Prozent des Bruttoinlandproduktes ausgelöst werden konnten.

Nach Ansicht der EFK hat sich die regelgebundene Konjunkturpolitik bewährt. Der Bund hat in angemessener Weise auf die Rezession reagiert. Die Analyse bestätigte allerdings erneut, dass die Interventionsmöglichkeiten des Bundes in der Rezession äusserst beschränkt sind. Bewährt hat sich angesichts der hohen Unsicherheit über die Schwere der Krise und ihren Verlauf das stufenweise Vorgehen. Auch wenn jede Krise anders verläuft und situativ entschieden werden muss, ist die EFK der Meinung, dass in Zukunft die Information zu den Konjunkturmassnahmen über alle drei Staatsebenen verbessert werden kann. Damit könnte auch die psychologische Signalwirkung verstärkt werden. Schliesslich ist die EFK der Ansicht, dass die Berichterstattung mit Hilfe von geeigneten Indikatoren wie beispielweise die effektiven Ausgaben und nicht nur die eingesetzten Mittel verbessert werden könnte.

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