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Die Information über Ergänzungsleistungen zur AHV und IV funktioniert gut - der Missbrauch wird als gering erachtet
Die Eidg. Finanzkontrolle konnte aufgrund einer Evaluation feststellen, dass die Information über die Ergänzungsleistungen gut funktioniert. Die grossen Unterschiede bei den Ergänzungsleistungsquoten in den Kantonen und Gemeinden sind primär auf demografische und strukturelle Faktoren wie Anteil ausländischer Rentner (vermutlich infolge fehlender AHVBeitragsjahre und tieferer Einkommen), unterschiedliche Anteile erwerbstätiger Rentner sowie das Steuer- und Einkommensniveau zurückzuführen. Unterschiede bei der Informationstätigkeit spielen eine untergeordnete Rolle. Bei der Gesuchsprüfung treten zum Teil Schwierigkeiten auf, der Missbrauch wird aber als gering erachtet.
Die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV wurden 1966 eingeführt. Ursprünglich als Übergangsleistung gedacht, haben sie sich in der Zwischenzeit zu einem unverzichtbaren Bestandteil der 1. Säule entwickelt. Im Gegensatz zur AHV handelt es sich um bedarfsabhängige Versicherungsleistungen. Der Anspruch muss von den Berechtigten geltend gemacht werden. Der Mangel an Information wurde oft als ein Hindernis für eine einheitliche Umsetzung der Ergänzungsleistungen und für die Gleichbehandlung angesehen.
Der Vollzug liegt bei den Kantonen, das Bundesamt für Sozialversicherung hat die Aufsicht über die Durchführung. Ende 2005 erhielten rund 244 500 Personen oder 15,2 Prozent der AHV- und IV-Rentner Ergänzungsleistungen im Gesamtbetrage von knapp 3 Milliarden Franken, was einen durchschnittlichen Jahresbetrag von 12 000 Franken ausmacht. Der Bundesanteil belief sich auf 22,6 Prozent. Mit dem neuen Finanzausgleich wird sich dieser Anteil auf rund 30 Prozent erhöhen.
Mit der Evaluation wollte die Eidg. Finanzkontrolle die Umsetzung des gesetzlichen Informationsauftrages durch die Vollzugsorgane prüfen. Weiter wurde die Anwendung der Regelung des anrechenbaren Vermögens bei der Gesuchsprüfung durch die einzelnen Kantone analysiert. Schliesslich wurde untersucht, warum die kantonalen und kommunalen Ergänzungsleistungsquoten so unterschiedlich sind. Der Bericht der Eidg. Finanzkontrolle dient auch der Beantwortung von zwei Postulaten des Nationalrates.
Die Evaluation hat ergeben, dass der gesetzliche Informationsauftrag umfassend wahrgenommen wird und die potentiellen Bezüger von Ergänzungsleistungen gut informiert sind. Die 1 166 an der Umfrage teilnehmenden Vollzugsorgane schätzen die Nichtbezugsquote auf durchschnittlich sechs Prozent ein. Die Gesuche werden durch die Vollzugsstellen sorgfältig geprüft, obschon allfällige von den Gesuchstellenden nicht deklarierte Werte schwer zu überprüfen bleiben. Bei der periodischen Überprüfung der Gesuche verursachen der Pflegebedarf, ausländische Liegenschaften und Rentenansprüche sowie Erbschaften die grössten Schwierigkeiten. Beim Informationsaustausch zwischen den beteiligten Behörden und der gegenseitigen Datenverfügbarkeit bestehen Verbesserungsmöglichkeiten. Der Missbrauch wird auf 0 bis 5 Prozent aller Fälle geschätzt.
Informationen über abgelehnte Gesuche stehen leider nicht zur Verfügung. Es kann deshalb nicht festgestellt werden, welche Gründe in welchem Ausmass zur Ablehnung von Gesuchen führen.
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Ueli Luginbühl, Project Manager, Tel. 031 323 10 55Emmanuel Sangra, Head of the department Evaluations, Tel. 031 324 94 93
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