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Abklärung zum Vorwurf der unangemessenen Einflussnahme beim Vorhaben CISM 2025 in Bezug auf den Standort Goms als Austragungsort
Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) hat am 22. März 2024 an das Generalsekretariat VBS (GS-VBS) aufgrund einer Whistleblowing-Meldung geschrieben. Sie hat nach Prüfung verschiedener Unterlagen darin Abklärungsfragen gestellt. Das GS-VBS hat die Fragen der EFK in einem Brief beantwortet.
Das Schreiben der EFK gelangte in Auszügen durch Medien an die Öffentlichkeit. Durch das GS-VBS wurde diesbezüglich Strafanzeige eingereicht. Das GS-VBS hat zudem zwischenzeitlich sein Antwortschreiben auf die Fragen der EFK publiziert.
Die EFK publiziert das Schreiben integral, um Transparenz über Inhalt und weiteres Vorgehen zu schaffen mit folgender Erklärung:
- Als oberstes Finanzaufsichtsorgan ist die EFK auftragsmässig verpflichtet, Meldungen nachzugehen, wo mögliche Interessenkonflikte bestehen. Hierbei ist es irrelevant, ob ein tatsächlicher Interessenkonflikt vorliegt oder ob dem Anschein nach ein Interessenkonflikt vorliegen könnte.
- Vorliegend plant sie aktuell keine weiteren Aktivitäten zum Sachverhalt. Die EFK hält aber fest, dass die Sensibilität zu möglichen Interessenkonflikten und zur Ausstandsregelung gestärkt werden muss. Auch scheinbare Interessenkonflikte führen zu Reputationsschaden und beinträchtigen die Glaubwürdigkeit.
- Die EFK behält sich im Rahmen ihrer laufenden Risikoanalyse vor, das Thema der Interessenkonflikte übergeordnet zu einem Prüfgegenstand zu machen.
- Ihre geplanten Prüfungen kommuniziert sie im Januar des jeweiligen Jahres.
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