Documenti accessibili secondo la LTras Beiträge an die Forschung - Vergabe und Aufsicht durch das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM)
Numero della verifica: 13352
Im Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG) ist die Forschung als Massnahme zum Schutze der Vielfalt und der Förderung der Programmqualität verankert. Explizit unterscheidet das RTVG zwischen Medien- und Nutzungsforschung und bestimmt die Quellen der Finanzierung.
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